Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

der Photogarage Andrea Neeten

Alter Fuhrweg 1 in 46509 Xanten

 

Stand: März 2023

 

Allgemeines

  • Der/die Auftraggeber/in erkennt durch die Auftragserteilung meine Geschäftsbedingungen an.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn die Kundin/der Kunde Vollkauffrau/-mann ist, der Wohnsitz der Fotografin, Xanten.
  • Die angebotenen Leistungen sind kein rechtlich bindendes Angebot.  Auf Nachfrage erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot, auf Ihre Wünsche hin angepasst.
  • Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB’s bedürfen in ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
  • Lichtbilder (weiter als Fotos bezeichnet) im Sinne dieser AGB’s sind alle von der Photogarage Andrea Neeten (weiterhin als Photogarage bezeichnet)  hergestellte Produkte, gleich in welcher Form (technisch, Stil und mit welchem Medium erstellt oder bearbeitet etc.).
     

Urheberrecht

  • Die von der Photogarage hergestellten Fotos sind grundsätzlich für den eigenen Gebrauch des Auftragsgebers/der Auftraggeberin bestimmt.
  • Durch den Erwerb von Dateien überträgt die Photogarage das einfache Nutzungsrecht. Fotos dürfen in Zeitschriften, anderen Medien (Facebook, Instagram, Twitter usw.) nur mit einem Bildquellennachweis abgedruckt werden:
     Foto von Photogarage Andrea Neeten oder Photo von www.photogarage-andreaneeten.com
    Auf Webseiten setzen Sie bitte den Bildquellennachweis ins Impressum:
    www.photogarage-anderaneeten.com
  • Eine Abtretung der Namensnennung bei einem Foto bedarf der schriftlichen Form.
  • Die Photogarage behält sich das Recht vor, Fotoarbeiten als Eigenwerbung zu nutzen, jedoch in Absprache und in schriftlich festgehaltener Form mit dem/der Auftraggeber/in, nach dem neuen Datenschutzrecht (Ende Mai 2018).
  • Die Auftraggeberin/der Auftraggeber eines Bildes i.S.  vom §60 UrhG hat kein Recht, dass Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn sie/er nicht die Datei erworben, also gekauft hat.
  • §60 UrhG wird ausschließlich durch Vertrag außer Kraft gesetzt.
  • Bei Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Photogarage zum Schadensersatz zu 80% des Honorars.
     

Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  • Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarter Pauschale berechnet; Nebenkosten sind, wenn nicht anders vereinbart vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Kunden weist die Photogarage die Endpreise ohne Mehrwertsteuer aus. Als Kleingewerbe arbeitet die Photogarage noch Umsatzsteuer befreit.
  • Die Auftragserteilung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Ein schriftliches Gegenzeichnen auf einem Angebot der Photogarage ist ausreichend und somit bindend. 
  • Der/die Auftraggeber/in erkennt die Bildauffassung und künstlerische Gestaltung und Bearbeitung der Photogarage mit Erteilung des Auftrages an. Werden Änderungen während der Aufnahmen oder nach Fertigstellung gewünscht, hat der/die Auftraggeber/in die Mehrkosten zu tragen.
  • Der Honoraranspruch ist nach dem Shooting oder nach Absprache fällig. Eine Produktion kann auch in Teillieferungen erfolgen. Das dafür abgesprochene Honorar wird somit nach jeder Teillieferung fällig.
  • Die Photogarage ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  • Sind der Photogarage innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferungen der Aufnahmen keine schriftlichen Mängel zugetragen worden, so gilt der Auftrag als erfüllt und Mängelfrei abgenommen.
  • Die personenbezogenen Daten des/der Auftraggebers/-geberin können gespeichert werden. Die Photogarage verpflichtet sich aber, die Daten und alle Informationen die zum Vertrag bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln.
     
  • Die Vergütung ist am Tag der Erstellung der Fotos direkt vor Ort zu entrichten. Gerne per PayPal oder Barzahlung. Eine spätere Überweisung des Geldes ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
     

Rücktritt des Auftragsgebers/der Auftraggeberin

  • Tritt der Kunde/die Kundin vor dem vereinbarten Fototermin vom Termin zurück, so sind 30% der im Auftrag vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an die Photogarage zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt innerhalt von zwei Wochen vor dem Fototermin, so beträgt das Ausfallhonorar 50%, innerhalb von 24 Stunden vor dem Fototermin 100% der vereinbarten Summen.
  • Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen sein, damit das Ausfallhonorar zum Tragen kommt.
     

Bildbearbeitung

  • Die vereinbarten Fotos werden aus einer Vielzahl von zur Verfügung gestellten Rohdaten (versehen mit einem Schutz-Wasserzeichen) von dem Kunden ausgesucht und anschließend von der Photogarage bearbeitet. 
  • Dazu nutze ich die Programme Photoshop und Capture One.
  • Alle nicht ausgewählten Fotos werden nach 30 Tagen endgültig gelöscht.
  • Die Aufnahmen werden nach Abschluss auf CD gebrannt, USB-Stick gespeichert oder in elektronischer Form (z.B. per Dropbox) zur Verfügung gestellt. In der Dropbox können die Daten innerhalb von 30 Tagen runtergeladen werden, bevor sie wieder gelöscht werden.
  • Ein Ausdruck der Fotos ist nicht im Preis enthalten.
  • Die Bearbeitung von Fotos der Photogarage und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog und/oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Photogarage. Composings, Montagen und sonstige Änderungen an Fotos sind ebenfalls nach schriftlicher Vereinbarung gestattet.
     
  • Unbearbeitete Fotos werden nicht zur Verfügung gestellt!!

 

Gutscheine

  • Gutscheine stellt die Photogarage aus. 
  • Gutscheine können nicht wieder umgetauscht werden.
  • Gutscheine können nur 1 x genutzt werden.
  • Die Gutscheine haben ein Verfallsdatum und können danach nicht mehr eingelöst werden.
  • Gutscheine können nicht bei einem bereits getätigten Auftrag eingesetzt werden. Gutscheine MÜSSEN bei Buchung eines Shootings direkt angegeben werden.

 

Reisekosten

  • Fahrkosten fallen erst bei Buchung und auch nur für den Shooting/Event-Tag selbst an.
  • Fahrkosten sind im Umkreis von 25 km im Paketpreis enthalten. 
  • Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer fallen 40 Cent an.
  • Die Reisekosten werden in der Rechnung, die die Photogarage ausstellt, separat aufgelistet.

 

Schlussbestimmung

  • Erfüllungsort ist Xanten, Gerichtsstand Kamp-Linftort. Vorbehalten ist das Recht auf Änderung und Ergänzung der AGB’s. Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung die Lieferbedingungen an. Zusätzliche Vereinbarungen, wie z.B. Verwendungszweck und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.

 

 

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